Betreuung ist vertrauenssache

Rechtliche Betreuungen. Verfahrenspflegschaften.

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder nur noch teilweise selbst regeln können, haben Anspruch auf gesetzliche Betreuung. Ich unterstütze, berate und begleite meine Klienten bei allen Fragen rund ums Thema rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften und erarbeite Wege, damit ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben soweit wie möglich gewahrt wird.

Rechtliche betreuungen

Als rechtliche Betreuerin habe ich die Aufgabe, die gesetzliche Vertretung für meine Klienten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu übernehmen, wenn sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht selbstständig regeln können.

Verfahrens-pflegschaften

Als Verfahrenspflegerin kommuniziere ich zwischen meinen Klienten und dem Vormundschaftsgericht. Dabei berücksichtige ich sowohl die Wünsche und Vorstellungen meines Klienten als auch seine objektiven Interessen. Im Verfahren vertrete ich vorrangig die gesetzlichen Rechte meines Klienten und kann Rechtsmittel einlegen.

sonstige Aufgabengebiete

  • Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
  • Beantragen von Leistungen
  • Willenserklärungen: Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Betreuungsverfahren
  • Vermittlung und Organisation von Pflegediensten
  • Geldsorgen, Schuldner und Gläubiger

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